Elektronik Schrott INFO


schonen Sie unsere Umwelt...

Verursacht durch den rasanten Fortschritt auf dem Gebiet der Elektrotechnik hat der Elektronikschrott in den letztenJahren deutlich an Gewicht gewonnen.
Unser Weg zur (multi-) medialen Gesellschaft hat bewirkt, dass es heute kaum noch einen Haushalt gibt, in dem kein Radio- oder Fernsehgerät steht.
Darüber hinaus haben die Möglichkeiten der digitalen Informationsverarbeitung und -verbreitung (Internet) sowohl im Wirtschaftsleben als auch im privaten Alltag auf breiter Front einen Computer-Boom ausgelöst. Da der Lebenszyklus elektrotechnischer Geräte jedoch immer kürzer wird, gehören die meisten von ihnen bereits nach wenigen Jahren zum „alten Eisen“. Zusätzlich wird die anstehende Rücknahmeverordnung für Elektrogeräte (WEEE) die Hersteller und Importeure in die Pflicht nehmen.

Wesentliche Inhalte der Richtlinien sind:

die getrennte Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie die Festlegung von Sammelzielen und Verwertungsquoten,

die kostenlose Rückgabemöglichkeit für private Haushalte und Vertreiber,

die Übernahme der Produktverantwortung für die Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Beseitigung der Geräte durch die Hersteller,

das Verbot bestimmter Schwermetalle und bromhaltiger Flammschutzmittel in elektrischen und elektronischen Geräten.

Produktverantwortung der Hersteller

Von zentraler Bedeutung ist in den Bestimmungen der Richtlinienvorschläge die Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. So haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass die Hersteller innerhalb bestimmter Fristen für die Behandlung und die Verwertung der Altgeräte sorgen, bei Verwertung und Recycling die festgelegten Zielvorgaben (Quoten) erfüllen und bereits, wenn sie ein neues Gerät auf den Markt bringen, die Garantie für die Finanzierung der späteren umweltgerechten Entsorgung übernehmen.

Der aktuelle Richtlinienentwurf zu Altgeräten (WEEE) in Stichworten:

Gerätekategorien

Getrennte Sammlung, Behandlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Festlegung von Sammelzielen und Verwertungsquoten für Geräte folgender Kategorien:

Große Haushaltsgeräte (Kühlschränke, Waschmaschinen etc.)

Kleine Haushaltsgeräte (Toaster, Uhren etc.)

IT- und Telekommunikationsgeräte (Computer, Drucker, Telefone etc.)

Unterhaltungselektronik (Fernsehgeräte, Hi-Fi-Anlagen etc.)

Beleuchtungskörper (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Natriumdampflampen etc.; ausgenommen sind Wohnraumleuchten und Glühbirnen)

Elektrische und elektronische Werkzeuge (Bohrer, Nähmaschinen etc.)

Spielzeug, Freizeit und Sportgeräte (Elektrische Eisenbahnen, Videospiele, Spielautomaten etc.)

Medizinische Ausrüstung (z.B. Dialysegeräte) mit Ausnahme implantierter oder infizierter Produkte

Überwachungs- und Kontrollinstrumente (z.B. Rauchmelder, Thermostate)

Automatische Ausgabegeräte (z.B. Getränkeautomaten)
Produktkonzeption


Geräte dürfen nicht so konzipiert sein, dass die Wiederverwendung verhindert wird, es sei denn, es sind übergeordnete Vorteile, beispielsweise für Umwelt und Gesundheit, damit verbunden.

Sammelstrukturen

Bereitstellung von Sammelsystemen 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie

Kostenlose Rückgabemöglichkeit für private Verbraucher und Vertreiber

Grundsätzliche Rücknahmeverantwortung für Vertreiber mit Zulassung alternativer Sammelsysteme

Möglichkeit individueller und/oder kollektiver Rücknahmesysteme der Hersteller


Sammelziel
Erreichen des verbindlichen Sammelziels (4 kg/Einwohner und Jahr) bis zum 31. Dezember 2006
Auf maximal 24 Monate befristete Ausnahme für Griechenland und Irland für das Erreichen des Sammelziels wegen besonderer Verhältnisse.

Verwertungs- und Recyclingquoten

Erreichen der angestrebten Verwertungs- und Recyclingquoten bis zum 31. Dezember 2006.


Im Einzelnen:

Für Kategorie 1 und 10 (s.o.) Verwertungsquote mindestens 80 %, Wiederverwendung- und Recyclingquote mindestens 75 % des Durchschnittsgewichts je Gerät. Für Kategorie 3 und 4 Verwertungsquote mindestens 75 %, Wiederverwendungs- und Recyclingquote mindestens 65 % des Durchschnittsgewichts je Gerät. Für Kategorie 2, 5, 6, 7, und 9 Verwertungsquote mindestens 70 %, Wiederverwendungs- und Recyclingquote 50 % des Durchschnittsgewichts je Gerät.
Quoten für die Wiederverwendung vollständiger Geräte sowie für Kategorie 8 werden Parlament und Rat auf der Basis eines Vorschlags der Kommission bis 31. Dezember 2008 festlegen.
Auf maximal 24 Monate befristete Ausnahme für Griechenland und Irland für das Erreichen der Quoten wegen besonderer Verhältnisse.


Finanzierungsverantwortung
Wirksamwerden der Finanzierungsverantwortung 30 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie
Finanzierung der Sammlung mindestens ab der Rücknahmestelle, sowie der Behandlung, Verwertung und umweltgerechten Beseitigung der Geräte durch die Hersteller
Individuelle Verantwortung der Hersteller für die Finanzierung der Entsorgung neuer Altgeräte mit Verpflichtung zu Garantien bei Markteintritt (Verhinderung von "Neuen Waisengeräten"). Möglichkeit der Erfüllung der individuellen Verantwortung durch Kooperation.
Finanzierung bei Geräten, die vor Inkrafttreten der Richtlinie bereits auf dem Markt waren ("Historische Altgeräte"), oder deren Produzenten nicht mehr auf dem Markt sind, anteilig durch die auf dem Markt befindlichen Hersteller zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kosten anfallen
Möglichkeit für die Hersteller bis zu 8 Jahren (10 Jahre bei Kategorie 1) nach Inkrafttreten der Richtlinie, die Kosten für die Entsorgung historischer Altgeräte auf ihren Produkten auszuweisen
Anwendung der Finanzierungsbestimmungen auch auf Hersteller, die ihre Produkte über elektronischen Handel (E- Commerce) vertreiben
Möglichkeit der Modifizierung der Finanzierung bei Geräten von Nutzern außerhalb privater Haushalte durch Heranziehung der Nutzer neben den Herstellern oder bilaterale Vereinbarungen zwischen Hersteller und gewerblichem Nutzer.

Weitere Regelungen
Technische Anforderungen an die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
Bestimmungen zur Information und Erfolgskontrolle
Kennzeichnungspflicht der Hersteller bei Geräten, die den Bestimmungen der Richtlinie unterliegen, 30 Monate nach Inkrafttreten
Anpassung der Bestimmungen der Richtlinie an den technischen Fortschritt im Ausschussverfahren (Kommission mit Unterstützung eines Ausschusses aus nationalen Experten).
Der aktuelle Richtlinienentwurf zu gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) in Stichworten:

Stoffe
Verbot der Verwendung von Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertigem Chrom und bromhaltigen Flammschutzmitteln (polybromierte Biphenyle oder polybromierte Diphenylether) in elektrischen und elektronischen Geräten ab 1. Juli 2006.

Ausnahmen
Ausnahme für Quecksilber in Lampen, mit Höchstmengenbegrenzungen bei Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstoffröhren für allgemeine Verwendungszwecke Ausnahmen für Blei
im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen und Leuchtstoffröhren,
als Legierungselement für Stahl in bestimmten Zusammensetzungen,
in Lötmitteln mit hohem Schmelzpunkt
in Lötmitteln für Server und Speichersysteme (Freistellung bis 2010)
in Lötmitteln für Netzwerkinfrastrukturausrüstungen für bestimmte Anwendungen im Telekommunikationsbereich
in keramischen Elektronikbauteilen
Ausnahmen für Cadmium-Beschichtungen, soweit sie nicht nach anderen Richtlinien verboten sind, und Ausnahme für sechswertiges Chrom als Korrosionsschutzmittel in Absorptionskühlschränken.

Gerätekategorien
Geltung der Bestimmungen für die Kategorien der WEEE-Richtlinie mit Ausnahme der Kategorien 8 und 9, zusätzlich jedoch für Glühbirnen und Wohnraumleuchten.

Weitere Regelungen
Überprüfung der Maßnahmen der Richtlinie im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse im Ausschussverfahren (Kommission mit Unterstützung eines Ausschusses aus nationalen Experten).
Unser Unternehmen hat sich in Erwartung der WEEE der Mittelstandsvereinigung „e-back“ angeschlossen, welche in Zukunft ein interessanter Ansprechpartner in Sachen Elektronikschrottrecycling sein wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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